Laut Bundesnetzagentur sind viele Internetanschlüsse in Deutschland zu langsam. In solchen Fällen stellt sich die Frage, was man dagegen unternehmen kann. Ist es möglich, durch einen DSL-Speedtest festzustellen, ob die Internetgeschwindigkeit tatsächlich unter den versprochenen Werten liegt, und anschließend eine Rückerstattung des Geldes zu fordern? Mit dem detaillierten DSL Speedtest der Bundesnetzagentur ist das möglich.

Ist meine Internetverbindung wirklich zu langsam?

Um festzustellen, ob Ihre Internetverbindung tatsächlich zu langsam ist, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können. Zunächst werden Sie einen Blick in Ihren Vertrag und überprüfen das Produktinformationsblatt Ihres Internetanbieters. Dieses Blatt enthält wichtige Informationen zu Ihrem Vertrag, einschließlich der versprochenen Internetgeschwindigkeit. Das Produktionsblatt muss jeder Anbieter seinen Kunden zur Verfügung stellen.

Als nächstes empfehlen wir die Durchführung eines DSL-Speedtests. Mit unserem DSL Speedtest auf directSPEED können Sie die tatsächliche Geschwindigkeit Ihrer Internetverbindung messen. Der Test misst die Download- und Upload-Geschwindigkeiten sowie die Ping-Zeit, um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob Ihr Internet wirklich zu langsam ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass unser DSL Speedtest kein rechtssicherer Nachweis für den Internetanbieter ist. Er dient lediglich als Werkzeug, um den Nutzern einen ersten Eindruck von ihrer Internetgeschwindigkeit zu vermitteln. Für eine offizielle Beschwerde oder Rückerstattungsforderung wenden Sie sich direkt an Ihren Internetanbieter. Einen rechtssicheren Nachweis für Ihren Anbieter erhalten Sie mit dem Speedtest der Bundesnetzagentur.

Zu langsame Internetgeschwindigkeit – was können Verbraucher tun?

Seit dem 1. Dezember 2021 haben Verbraucher gestärkte Rechte, wenn es um die Leistung ihres Internetanschlusses geht. Gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG können Verbraucher bei nicht vertragskonformer Leistung das vereinbarte Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ berechtigt dazu.

Um festzustellen, ob eine solche Abweichung vorliegt, stellt die Bundesnetzagentur die Breitbandmessung Desktop-App zur Verfügung. Mit dieser können Verbraucher die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten ihres Internetanschlusses im Up- und Download mit den vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten vergleichen. Nach Abschluss einer Messkampagne erhalten Verbraucher ein Messprotokoll, das eine nicht vertragskonforme Leistung dokumentiert.

Für einen rechtssicheren Nachweis müssen Verbraucher die Messungen gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur durchführen. Dazu gehören unter anderem 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen, wobei mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten Höchstgeschwindigkeit erreicht werden müssen. Liegt eine Abweichung vor, können Verbraucher ihren Minderungsanspruch geltend machen oder eine außerordentliche Kündigung des Vertrags erwirken.

Wie müssen beweiskräftige Messungen der Internetgeschwindigkeit durchgeführt werden?

Die nötigen Messungen müssen nach den Anweisungen der Bundesnetzwerkagentur durchgeführt werden. Diese gibt vor, dass Sie 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen nach Start der Messkampagne durchführen müssen. Dabei messen Sie an 3 unterschiedlichen Tagen und zwischen den einzelnen Messtagen muss immer mindestens ein Kalendertag liegen. Dabei müssen sich die Messungen im gleichen Umfang auf die 3 Tage verteilen. Das bedeutet, dass an jedem der 3 Messtage 10 Messungen durchgeführt werden. Zwischen den Messungen eines Tages müssen mindestens 5 Minuten Abstand liegen, wobei zwischen der 5. und 6. Messung eines Tages mindestens 3 Stunden Abstand eingehalten werden müssen.

Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt in drei verschiedenen Fällen vor. Zum einen, wenn an mindestens zwei von drei Messtagen nicht jeweils einmal 90 % der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden. Zum anderen, wenn die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird. Oder, wenn die minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei von drei Messtagen unterschritten wird. Ist die Meskampagne abgeschlossen, erhalten Sie ein Messprotokoll, in welchen nachzulesen ist, ob eine Minderleitung vorliegt.

Für die Durchführung der Messungen sind technische Hinweise der Bundesnetzagentur zu beachten. Das Gerät, über das die Messungen durchgeführt werden, muss über LAN verbunden sein, die Netzwerkkarte muss eine höhere Datenübertragungsrate bzw. die gleiche Rate wie der zu messende Internetdienst besitzen und ein Laptop muss an die Stromversorgung angeschlossen sein. Des Weiteren muss der Router über die aktuelle Firmware verfügen, paralleler Datenverkehr und parallele Anwendungen sollen ausgeschaltet sein, genauso wie VPN. Andere Geräte sollen nicht mit dem WLAN verbunden sein, weshalb es sinnvoll ist, WLAN während der Messung auszuschalten.

  • Insgesamt 30 Messungen an 3 verschiedenen Tagen
  • Abstände zwischen den Messungen müssen eingehalten werden
  • Technische Hinweise der Bundesnetzagentur werden vorgegeben

 

Lohnt sich eine Preisminderung bei zu langsamem Internet überhaupt?

Internet zu langsam – Geld zurück? Die Frage, ob es sich lohnt bei langsamer Internet Geschwindigkeit Geld zurückzuverlangen, ist nicht leicht zu beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits bietet das Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur eine Möglichkeit, eine nicht vertragskonforme Leistung zu dokumentieren und einen Minderungsanspruch geltend zu machen. Allerdings ist dieses Verfahren oft mühsam und aufwändig, und selbst nach Abschluss der Messkampagne kann es zu Diskussionen mit dem Anbieter kommen. Möglicherweise argumentiert er trotz dokumentierter Abweichungen gegen eine Preisminderung. Somit kann der Streit um jeden Euro langwierig und frustrierend sein.

Auf der anderen Seite ist es wichtig zu berücksichtigen, dass eine zuverlässige Internetverbindung heutzutage für viele Bereiche des täglichen Lebens unerlässlich ist. Daher ist es interessant zu wissen, ob das eigene Internet tatsächlich zu langsam ist und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Leistung zu verbessern. Letztendlich kommt es darauf an, wie stark die Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten sind und wie wichtig eine reibungslose Internetverbindung für den Einzelnen ist.

Alternative: Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen

Weichen die Messungen deutlich von der versprochenen Leistung Ihres Anbieters ab, können Sie das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Schauen Sie sich rechtzeitig nach alternativen Providern um. Zu den Top-Providern für Internet gehören die Telekom, Vodafone und 1&1, wobei die Deutsche Telekom den anderen beiden immer noch deutlich voraus ist, was die Kundenanzahl angeht. Der genaue Preis für einen DSL-Vertrag hängt vom gewählten Anbieter sowie der gewählten Leistung ab. Im Schnitt kostet eine DSL-Vertag in Deutschland aktuell monatlich rund 30 Euro.

Fazit – Schlechtes Internet – was tun?

Insgesamt ist die Frage, ob sich eine Preisminderung bei zu langsamem Internet lohnt, nicht leicht zu beantworten. Obwohl das Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur mühsam sein kann und möglicherweise zu Streitigkeiten mit dem Anbieter führt, ist es dennoch wichtig, die tatsächliche Internetgeschwindigkeit zu kennen. Letztendlich hängt die Entscheidung, ob eine Preisminderung gerechtfertigt ist, von der individuellen Bedeutung einer zuverlässigen Internetverbindung ab. Um sich einen Überblick über die zur Verfügung gestellte Leistung zu machen, sind die Messungen jedoch sinnvoll und könne die Entscheidung eines Anbieterwechsels erleichtern. Mit unserem Speedtest von directSPEED bekommen Sie einen ersten Eindruck von der Geschwindigkeit Ihrer aktuellen Internetgeschwindigkeit!

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